Algemeine Geschäftsbedingungen
a) Das Brautpaar erwirbt mit Bezahlung des Gesamtbetrages das lebenslange private Nutzungsrecht an den erstellten Fotografien. Das Urheberrecht verbleibt beim Fotografen.
b) Eine Bearbeitung der Bilder z.b. mit Filtern im Social Media ist nicht erwünscht.
c) Der Fotograf verpflichtet sich den Termin wahrzunehmen und erfüllt diesen Vertrag mit der rechtzeitigen Auslieferung der Bilder. (max. 8 Wochen)
d) Kann die Hochzeit aufgrund von nachweisbar höherer Gewalt (Unwetter, Unfall, ärztl. attestierte Krankheit) nicht stattfinden, verzichtet der Fotograf auf das Einverlangen der Kosten. Sofern die Hochzeit zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt wird, gilt der Vertrag weiterhin, wenn es terminlich für den Fotografen realisierbar ist.
e) Ist es dem Fotografen aufgrund von höherer Gewalt (wie o. g.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen, verzichtet das Brautpaar auf Forderungen oder der Abwälzung von Mehrkosten auf den Fotografen. Sollte das Brautpaarshooting aufgrund von Regenwetter nicht draußen stattfinden können, wird versucht dieses in die Innenräume zu verlegen. Sollte das Brautpaar das nicht wollen, ist ein Afterweddingshooting in Bad Driburg möglich. Dieses ist ab einer 8h Buchung inklusive und liegt ansonsten bei 85,-.
f) Der Fotograf bemüht sich im Falle eines Ausfalls einen Ersatzfotografen zu stellen. Er verfügt über eine Vertretungsliste. Die vertraglichen Konditionen können sich in diesem Fall nach den Konditionen des Ersatzfotografen richten. Es besteht natürlich keine Pflicht für das Brautpaar, das Alternativangebot anzunehmen.
g) Der Datenschutz im Hinblick auf das Recht am Bild und des Persönlichkeitsrechtes obliegt dem Brautpaar als Auftraggeber und Veranstalter der Hochzeit. Das Brautpaar trägt die Verantwortung, die Gäste darüber zu informieren, dass sie fotografiert und die Bilder an das Brautpaar übergeben werden.
h) Der Fotograf entscheidet, welche Bilder ausgeliefert werden. Bilder, die unästhetisch wirken, fehlerhaft sind oder doppelt angefertigt wurden, sortiert der Fotograf in eigenem Ermessen aus. Eine genaue Anzahl der Bilder zur Auslieferung wird nicht festgehalten. Es kann aber im Durchschnitt von mindestens 50 Bildern pro Stunde ausgegangen werden.
i) Der Fotograf bearbeitet die Bilder in eigenem Ermessen und nach ästhetischem Empfinden in seinem Stil. Eine Bearbeitung umfasst auch Farbveränderungen.
j) Eine Reklamation der Bilder ist bei groben technischen Mängeln möglich. Eine Nachbearbeitung von 3 Bildern als Revision auf Wunsch des Brautpaares ist inklusive. Revisionsanfragen sind innerhalb von 14 Tagen nach der Auslieferung der Bilder zu stellen. Geschmackliche Differenzen, Stilfragen oder abweichende ästhetische Vorstellungen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Minderung oder Zahlungsverweigerung.
k) Bei einer Stornierung des Auftrages durch das Brautpaar vor der Dienstleistung berechnet der Fotograf zusätzlich zur Anzahlung 25 % des Restbetrages als Termin-Ausfall-Gebühr. Bei einer Stornierung innerhalb von 6 Kalenderwochen vor der Hochzeit berechnet der Fotograf 35 % des Restbetrages. Dies gilt nicht im Falle von bei d) aufgeführten Gründen. Dem Brautpaar bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
l) Dem Fotografen ist bei einer Tätigkeit von über 6 Stunden eine angemessene Pause zu gewähren.
m) Der Fotograf darf während des Auftrages angefertigte Bilder zu Referenzzwecken und der Eigenwerbung (Website, Druck, Publikationen, Social Media) verwenden.
n) Werden Bilder in Zeitung, Presse, TV, Internetportalen oder auf einer Website veröffentlicht, bringt das Brautpaar einen Urhebervermerk unter den Bildern an. (Foto: Kevin Brand Fotografie)
o) Wird der Auftrag auf Wunsch des Brautpaares während der Hochzeit frühzeitig, also vor Ablauf der vereinbarten Stundenanzahl beendet, hat dies keine Auswirkungen auf den vereinbarten Gesamtpreis.
p)Die Originaldateien (RAWs) sowie die bearbeiteten Bilder werden vom Fotografen für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten nach der finalen Übergabe aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist können die Daten ohne weitere Ankündigung gelöscht werden. Eine spätere Bereitstellung kann nicht garantiert werden. Die Herausgabe unbearbeiteter RAW-Dateien ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
q) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung jener Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben

